Das können wir Ihnen bieten

Unser Pflegeleitbild

Jeder Mensch ist ein einmaliges Ge­schöpf Gottes, der besonders in Krank­heit und im Alter liebevolle Zuwendung und fachliche Hilfe braucht. 
Beides wollen wir allen Menschen er­möglichen, gleich welcher Nationalität, Religion und welchem sozialen Stand sie angehören. Aus Sicht des christlichen Glaubens ist es uns ein besonderes An­liegen, neben der Versorgung körperli­cher Bedürfnisse, Trost und Zuversicht zu vermitteln. 
Unser oberstes Ziel ist es, dem pflegebe­dürftigen Menschen zu ermöglichen, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben und den Tagesablauf weitgehendst zu erhalten. 

"Mit uns zu Hause bleiben"

Unsere Mitarbeiter schätzen wir als ein­malige Persönlichkeiten. Sie sind unsere wertvollste Ressource, um unsere Klien­ten gut zu pflegen und kontinuierlich einen qualitativ hohen Pflegeablauf zu gewährleisten. Wir bieten Arbeitsplätze, die es unseren Mitarbeitern ermögli­chen, sich beruflich wie menschlich zu entfalten.

Durch unser Pflegekonzept wird das Pflege- und Qualitätsmanagement stets verbessert. Wichtig für uns ist die Erhaltung und Stärkung der Selbstbestimmung der zu pflegenden Menschen. Diese Selbstbestimmung wird in der Verständigung mit den Pflegenden und den Angehörigen zum Schwerpunkt im täglichen, gemeinsamen Alltag. 

Unser Pflegeverständnis orientiert sich an unserem Pflegeleitbild

•    Wir nehmen uns Zeit für eine ausführliche Beratung und Information.
•    Wir leisten ärztlich verordnete Maßnahmen im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie (SGB V).
•    Wir helfen bei Fragen der Finanzierung, im Umgang mit Krankenkasse und Pflegekasse.
•    Wir streben eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken und Krankenkassen an.
•    Hauswirtschaftskräfte übernehmen Aufgaben der Haushaltsführung.
•    Angehörige werden auf Wunsch angeleitet.
 

Abrechnungsmöglichkeiten

•    Pflegesachleistung nach SGB XI
•    Entlastungsleistungen nach SGB XI (§ 45b)
•    Verhinderungspflege nach SGB XI
•    Beratung für pflegende Angehörige (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
•    Pflegeservice mit privaten Zusatzleistungen

Zulassung bei allen Kassen

Hausnotruf

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